Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das dazu dient, die Richtlinie (EU) 2019/1937, auch bekannt als die Whistleblower-Richtlinie, in deutsches Recht umzusetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Personen zu gewährleisten, die auf Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften in Unternehmen und Behörden hinweisen.

Falls Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Vogelsang GmbH & Co. KG Informationen erhalten, die darauf hindeuten, dass Gesetze und Vorschriften missachtet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Interne Meldestelle zu wenden, die im Rahmen des HinSchG eingerichtet wurde.

Indem Sie einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben, ermöglichen Sie es uns, den Sachverhalt zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Wir verstehen, dass die Meldung oft ein schwieriger Schritt ist und mit der Sorge vor möglichen Nachteilen verbunden sein kann. Das HinSchG schützt Hinweisgeber vor jeglichen Nachteilen, die ihnen aufgrund ihrer Meldung entstehen könnten.

Personen, die Missstände melden möchten, haben die Möglichkeit, sich entweder an eine interne oder eine externe Meldestelle zu wenden. Wenn es intern möglich ist, gegen mögliche Verstöße vorzugehen, bitten wir Sie, sich in erster Linie an die Interne Meldestelle zu wenden.

 

Zuständigkeiten der internen Meldestelle:

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind.
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, insbesondere wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Gesundheit, den Rechten von Beschäftigten oder ihren Vertretungsorganen dienen.
  3. Sonstige Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, darunter:
  • Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.
  • Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Verstöße gegen bundeseinheitliche Regelungen für Auftraggeber im öffentlichen Auftragswesen und den damit verbundenen Rechtsschutz ab Erreichen der maßgeblichen EU-Schwellenwerte.
  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Produktsicherheit und -konformität.
  • Sicherheit im Straßenverkehr.
  • Umweltschutz.
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit.
  • Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz.
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit.
  • Verbraucherrechte und Verbraucherschutz.
  • Schutz der Privatsphäre in elektronischer Kommunikation und personenbezogener Daten.

Bitte beachten Sie:

Die Interne Meldestelle ist nicht für allgemeine Beschwerden zuständig.
Die Interne Meldestelle ist nicht für akute Notfälle oder Gefahrensituationen gedacht.

 

Weiteres Vorgehen nach Eingang Ihres Hinweises

Nachdem Ihr Hinweis eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung vom Meldestellenbeauftragten. Die Prüfung und Bewertung Ihres Hinweises erfolgen innerhalb von 3 Monaten. Anschließend werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch keine internen Untersuchungen oder Ermittlungen beeinträchtigt werden und die Rechte der betroffenen Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind oder in Ihrer Meldung genannt werden, nicht verletzt werden.

 

Datenschutzhinweis

Ihre persönlichen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es jedoch aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Untersuchung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, Ihre Informationen Dritten gegenüber offenzulegen, werden wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Bereitstellung von Informationen zu Ihrer Person ist freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt den Prozess zur Aufklärung Ihres Hinweises. Die Interne Meldestelle akzeptiert jedoch auch anonyme Hinweise.

Falls Sie persönliche Angaben in Ihrem Hinweis machen, erklären Sie sich durch die Abgabe des Hinweises einverstanden, dass wir diese Daten zwecks Untersuchung des Hinweises und für die Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Es gilt die Vogelsang Datenschutzerklärung.

 

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der internen Meldestelle zur Verfügung:

Per E-Mail an: hinweis@vogelsang.info

Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an:
Vogelsang GmbH & Co. KG
Interne Meldestelle nach dem HinSchG
Holthöge 10-14
49632 Essen (Oldenburg)

Per Telefon: 05434-83-7987