Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Interne Meldestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette zu achten. Ziel ist es, dass Risiken wie Menschenrechtsverletzungen, unfaire Arbeitsbedingungen oder Umweltverstöße frühzeitig erkannt, gemeldet und behoben werden können.
Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Rahmen von Geschäftsbeziehungen Hinweise auf mögliche Risiken oder Verstöße erhalten, haben die Möglichkeit, sich an die Interne Meldestelle zu wenden, die im Rahmen des LkSG eingerichtet wurde. Durch die Meldung können potenzielle Risiken untersucht und geeignete Maßnahmen zur Prävention oder Abhilfe ergriffen werden.
Das LkSG schützt Hinweisgebende ebenfalls vor jeglichen Nachteilen, die aufgrund ihrer Meldung entstehen könnten.
Verantwortungsrisiken in der Lieferkette
- Menschenrechtsverletzungen, z. B. Kinder- oder Zwangsarbeit, Diskriminierung, Belästigungoder unfaire Arbeitsbedingungen.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. unsichereArbeitsplätzeoder Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften.
- Umweltbezogene Risiken, z. B. erheblicheSchädenan Natur und Lebensgrundlagen, Nichteinhaltung von Umweltvorschriften oder unsachgemäßeEntsorgung von Abfällen.
- Verstöße gegen Sozialstandards, z. B. Nicht-Einhaltung von Tarif- oder Mitbestimmungsrechten.
- Korruption, Vorteilsgewährung oder unlautere Geschäftspraktiken innerhalb der Lieferkette.
- Verstöße von Geschäftspartnern oder Zulieferern, die Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt haben können.
- Sonstige Risiken, die im Zusammenhang mit der Lieferkette stehen und die Sorgfaltspflichten des Unternehmens betreffen.
Weiteres Vorgehen nach Eingang Ihres Hinweises
Nachdem Ihr Hinweis eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung vom Meldestellenbeauftragten. Die Prüfung und Bewertung Ihres Hinweises erfolgen innerhalb von 3 Monaten. Anschließend werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch keine internen Untersuchungen oder Ermittlungen beeinträchtigt werden und die Rechte der betroffenen Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind oder in Ihrer Meldung genannt werden, nicht verletzt werden.
Das genaue Vorgehen bzgl. der Hinweise nach dem LkSG können Sie in unserer Verfahrensordnung nachlesen.
Datenschutzhinweis
Ihre persönlichen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es jedoch aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Untersuchung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, Ihre Informationen Dritten gegenüber offenzulegen, werden wir uns vorher mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Bereitstellung von Informationen zu Ihrer Person ist freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt den Prozess zur Aufklärung Ihres Hinweises. Die Interne Meldestelle akzeptiert jedoch auch anonyme Hinweise.
Falls Sie persönliche Angaben in Ihrem Hinweis machen, erklären Sie sich durch die Abgabe des Hinweises einverstanden, dass wir diese Daten zwecks Untersuchung des Hinweises und für die Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Es gilt die Vogelsang Datenschutzerklärung.
Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der internen Meldestelle zur Verfügung:
Per E-Mail an: [email protected]
Per Post mit dem Vermerk "vertraulich" an:
Vogelsang GmbH & Co. KG
Interne Meldestelle nach dem HinSchG
Holthöge 10-14
49632 Essen (Oldenburg)
Per Telefon: 05434-83-7987